Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 1. Juli 2015

Geltungsbereich

  • 1

    Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbe­ziehungen zwischen der Bucan Befestigungstechnik AG (folgend Bucan Be­festi­gungstechnik genannt) und Ihren Kunden Anwendung. Jegliche anders lautenden Bedingungen - insbesondere AGB der Kunden - sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich durch den Geschäftsführer und VR-Präsidenten Süleyman Can Citir der Bucan Befestigungstechnik bestätigt wird.

  • 2

    Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren vorbehaltlose Umsetzung.

Preise

  • 1

    Die Kataloge und Listen sind unverbindlich und verpflichten die Bucan Befestigungstechnik nicht zur Lagerhaltung oder Lieferung der darin aufgeführten Artikel. Sämtliche Katalog- oder Listenpreise sind unverbindlich. Eine Anpassung an die Tagespreise bleibt bis zur Auftrags­bestätigung vorbehalten.

  • 2

    Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Rechnungen separat ausgewiesen. Allfällige Korrekturen (aufgrund von Einheitspreisen, Mengen, Rabatten) sowie Paletten- und Gebinderetouren sind mit dem Verkauf der Bucan Befestigungstechnik zu ver­ein­baren. Abzüge für zurück gesendete Paletten- und Gebinderetouren sind nur in der von der Bucan Befestigungstechnik bestätigten Höhe nach Prüfung der Retouren zulässig und sofern diese innert sieben (8) Tagen erfolgen. Ein Anspruch auf Rücknahme besteht nicht.

Lieferbedingungen

  • 1

    Die Bucan Befestigungstechnik leistet grund­sätzlich EXW Regensdorf (Incoterms 2010). Auf Wunsch des Kunden kann jedoch davon abweichend eine andere Lieferung im Rahmen der Incoterms 2010 vereinbart werden. Die Lieferung der Ware erfolgt in diesem Fall an die vom Kunden spezifizierte Lieferadresse auf dessen Kosten und wird diesem in Rechnung gestellt. Über­gang von Nutzen und Gefahr richten sich ebenfalls nach den Incoterms 2010.

  • 2

    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Bucan Be­festigungstechnik.

  • 3

    Bei Spezialanfertigungen für den Kunden, behält sich die Bucan Befestigungstechnik eine Mehr- oder Minderlieferung im Umfang von 10% der bestellten Menge vor. Alle Abbildungen, Masse und Gewichte sind unverbindlich: Modell- oder Mass-Änderungen können jederzeit ohne vorherige Mitteilung vorgenommen werden.

  • 4

    Die Bucan Befestigungstechnik lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, auf Auflösung des Ver­trages oder auf Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung, insbesondere aber nicht ausschliesslich infolge Warenmangels oder vorübergehender Lagerknappheit sowie im Falle verspäteter Ablieferung rechtzeitig versandter Güter, ab. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Bucan Befestigungstechnik ein schweres Verschulden an der Lieferverspätung trifft. Die Haftung für Folgeschäden und/oder indirekte Schäden wird in jedem Fall wegbedungen.

  • 5

    Die durch den Annahmeverzug des Kunden entstandenen Mehrkosten (z.B. Rückführung und Lagerung der Ware), gehen zu Lasten des Kunden.

Gewährleistung und Haftung

  • 1

    Die Haftung der Bucan Befestigungstechnik ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nach­weis­bar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Umstand zurück­zuführen sind. Die Bucan Befestigungstechnik schliesst darüber hinaus jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung oder Garantie aus, unter Vorbehalt der Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftpflichtgesetz. Die Bucan Befestigungstechnik übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für Fabrikations- oder Materialfehler für von Drittherstellern bezogene Waren.

  • 2

    Weiter übernimmt die Bucan Befestigungstechnik keine Haftung bei unsachgemässer Ver­wend­ung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage der Ware durch den Kun­den oder Dritte, bei natürlicher Abnutzung, übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften oder Gebrauchsanweisungen, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Bau­grund, falscher oder unsachgemässer Wartung, unsachgemässer Lagerung oder Ände­rung bzw. Eingriffen an der Ware.

  • 3

    Die Haftung für Folgeschäden und/oder indirekte Schäden wird in jedem Fall wegbedungen.

  • 4

    Bei Mängeln, für welche die Bucan Befestigungstechnik gemäss obenstehenden Bestim­mun­gen haftet, behebt Sie die Mängel oder ersetzt die Ware kostenlos, wobei der Entscheid, ob eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, im freien Ermessen der Bucan Befesti­gungs­technik liegt.

  • 5

    Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen müssen spätestens innert einer (1) Woche nach erfolgter Übernahme der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen spätestens innert einer (1) Woche nach ihrer Entdeckung, spätes­tens aber innerhalb eines (1) Jahres (bei privatem Gebrauch nach zwei (2) Jahren) nach Über­gang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden, schriftlich geltend gemacht werden. Die Män­gel sind genau zu bezeichnen. Wird die Mängelrüge nicht innert der angeführten Fristen erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

  • 6

    Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung trägt der Kunde sämtliche Kosten, inklusive Folgeschäden.

  • 7

    Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.

Zahlungsbedingungen

  • 1

    Es gelten die auf der Rechnung vermerkten Zahlungskonditionen.

  • 2

    Nach Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist befindet sich der Kunde im Verzug und hat einen Verzugszins zu bezahlen. Dieser beträgt 5% p.a.

  • 3

    Befindet sich der Kunde im Verzug, ist die Bucan Befestigungstechnik berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages auszusetzen, oder vom Vertrag zurück zu treten.

  • 4

    Für Materialbezüge unter einem Netto-Warenwert von CHF 50.-, kann die Bucan Befestigungstechnik einen Kleinmengenzuschlag von CHF 20.- in Rech­nung stellen.

  • 5

    Bei Vorliegen besonderer Gegebenheiten behält sich die Bucan Befestigungstechnik vor, Bar­zahlung, Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen.

Rücknahme von Waren

  • 1

    Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Rücknahme von Waren durch die Bucan Befesti­gungstechnik.

  • 2

    Ausnahmsweise kann die Bucan Befestigungstechnik Waren aus Kulanzgründen zurück­nehmen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • 1

    Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Bucan Befestigungstechnik und dem Kunden, für welche diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterstehen ausschliesslich schwei­zerischem Recht. Insbesondere wird die Anwendung von Wiener Kaufrecht ausge­schlossen.

  • 2

    Gerichtsstand ist Buchs ZH. Die Bucan Befestigungstechnik ist auch berechtigt, Kunden an deren Wohnsitz/Sitz oder an jedem anderen zuständigen Gericht einzuklagen und/oder zu betreiben.